SEELENRECHTEERKLÄRUNG


Art 1
Das Recht, seine Seele und sein Selbst zu entwickeln, ohne durch ein politisches, religiöses oder erzieherisches System versklavt zu werden

Art 2 
Das Recht, Die Verkörperung in einer ausgeglichenen und geschützten Umwelt zu erfahren, in der die Nahrung, die Luft und das Wasser gesund sind.

Art 3 
Das Recht, Zugang zu verschiedenen spirituellen Kulturen und Mitteln zu haben, um sein göttliches Potential entwickeln zu können.

Art 4 
Das Recht, von einer positiven Vater- und Mutterfunktion umgegeben, ein ausgeglichenes Intrauterinleben und eine ausgewogene Kindheit zu genießen.

Art 5 
Das Recht, wenn gewünscht, auf in früheren Leben angesammelten Erfahrungen und Erkenntnissen zuzugreifen. Ob sie positiv oder negativ sind.

Art 6 
Das Recht, Zugang zu Orten zu haben, die den gehobenen Energien und der Meditation gewidmet sind.
Art 7

Das Recht, mit Bewusstsein und Gutmutigkeit beim physischen Ableben begleitet zu werden. Wenn möglich in einem Ort, der diesem Übergang energetisch gewidmet ist.

Art 8 
Das Recht, Zugang zur Reinheit, zur Gutmütigkeit, zur Stille, zur Konzentration, zur Freiheit, zur Auswahl, zur Liebe zu haben und entscheiden zu können, ob diese Zustände uns recht sind oder nicht.

Das Recht, sein Wesen zu manifestieren.

Art 9 
Das Recht, keine Diskriminierung wegen des Ursprungs seiner Seele zu erfahren.

Art 10 
Das Recht, Zugang zu Lehrern oder Meistern zu haben, die uns leiten oder unsere Fragen beantworten können.

Art 11 
Das Recht, wenn es gerecht ist, Zugang zu der Astralebene zu haben.

Art 12
Das Recht, ohne psychische oder energetische Beeinträchtigung mit dem Göttlichen Kontakt aufnehmen zu können.

Sébastien Berger
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